So plemm-plemm..

..können nur die Berliner sein: Die Senats-Innenverwaltung als oberste Dienststelle des Standesamtes 1 hat festgelegt: Wird ein Kind im Ausland geboren, kann sich ein Mann als "leibliche Mutter" (auch im biologischen Sinn) eintragen lassen. Auf Nachfrage wird bestätigt: Das ist aus hiesiger Sicht nicht zu beanstanden. Wer das laut bezweifelt, kann mit bis zu 10'000 €uro Bußgeld belangt werden. Plemm-plemm.